Refuge Law Clinic München

Faqs

Du wirst Mitglied unseres Vereins und bewirbst Dich hier um einen Platz im Ausbildungsprogramm.
 

Die Ausbildung kann von allen Studierenden aller Fachrichtungen gemacht werden. Es sind keinerlei juristischer Grundkenntnisse vonnöten, jedoch natürlich von Vorteil. Es werden aber alle notwendigen Kenntnisse in der Ausbildung vermittelt.

Für Interessierte, die das erste juristische Staatsexamen bereits hinter sich haben, gilt eine modifizierte Ausbildung. In diesem Fall werden wir das Ausbildungsprogramm entsprechend anpassen.

 
Das Ausbildungsprogramm erstreckt sich über ein Semester. Es startet jeweils im Sommersemester.
 

Das Ausbildungsprogramm ist in drei verpflichtende Bereiche gegliedert:

  1. Erfolgreiche Teilnahme an unserer Vorlesung zum Flüchtlingsrecht
  2. Teilnahme am Ausbildungsprogramm der Refugee Law Clinic Munich
  3. Protokoll einer Beratung

Natürlich ist der Besuch der Vorlesung sinnvoll und wünschenswert. Wenn du aber einmal nicht kannst, ist das kein Beinbruch. Es werden vorlesungsbegleitende Unterlagen zur Verfügung gestellt mit deren Hilfe das Verpasste nachgeholt werden kann. Wichtig ist, dass du die Abschlussklausur bestehst, nicht unentschuldigt fehlst und nicht ohne triftigen Grund.

Natürlich wollen wir nicht, dass dein Studium unter deinem ehrenamtlichen Engagement leidet. Zwar muss das Ausbildungsprogramm einen gewissen Umfang haben, damit eine qualitativ hochwertige Beratung sichergestellt werden kann. Jedoch lässt sich dies gut mit dem Studium vereinbaren.

Du bekommst nach Abschluss des Ausbildungsprogramms und nach drei Beratungen ein Beratungszertifikat.
 
Ja. Wichtig ist nur, dass du in oder um München wohnst oder regelmäßig hier bist, sodass du an unseren Beratungen und Veranstaltungen teilnehmen kannst.
 
Schon während Deiner Ausbildung wirst du mit der Beratung in Berührung kommen. Teil derselben ist nämlich das Protokollieren einer Beratungssprechstunde. Selbst beraten darfst du, sobald Du das Ausbildungsprogramm erfolgreich absolviert hast.
 

Das Beratungsteam besteht aus zwei Beratern:innen sowie ein bis zwei Protokollanten:innen. Vor der eigentlichen Beratungssprechstunde nimmt der/die Protokollant/-in die Anmeldungen vor Ort auf. Nur für die ersten sechs wird eine Beratung garantiert.
Nacheinander werden die Hilfesuchenden hereingebeten und es erfolgt eine Sachverhaltsanalyse. Kleinere Anfragen kann man sofort bearbeiten. Oftmals wird aber eine Folgeberatung nötig sein, da man z.B. recherchieren oder mit Behörden in Kontakt treten muss. Nach den Beratungen werden die übernommenen Fälle auf die zwei Berater:innen verteilt. Diese legen Akten an und kümmern sich – wenn nötig – um die Folgeberatungen.

Nein, du bist weder in der Beratung selbst noch bei der Nachbearbeitung auf dich alleine gestellt.
In der Sprechstunde wird immer im Zweierteam beraten.
Bei der Nachbearbeitung der Fälle besteht jederzeit die Möglichkeit sich an eine/-n unserer erfahrenen Anwält:innen aus dem Beirat zu wenden. Zusätzlich finden einmal im Monat Supervisionstreffen statt, bei denen du eine Fragen zum Asyl- und Ausländerrecht stellen kannst.
Auch gibt es ihm Rahmen des sog. Buddy-Programms die Möglichkeit, in der Anfangszeit ein/-e erfahrene/-r Berater/-in als Buddy zur Seite gestellt zu bekommen.

Bereits am Anfang des Ausbildungsprogramms können wir dir einen erfahrenen Buddy zur Seite stellen. Diesen wirst du schon vor deiner ersten Beratung kennenlernen und er wird dich in deiner ersten Beratung unterstützen. Der Buddy kann dir zudem bei kleineren juristischen Fragestellungen weiterhelfen.

Natürlich! Gerne kannst du anstelle der Rechtsberatung oder aber parallel dazu in anderen Bereichen tätig werden.

Ich habe eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde. An wen kann ich mich wenden?
Schreib uns einfach eine E-Mail an ausbildung@rlcm.de.