Als kleiner Zusatz ein Update zur Rechtsprechung im Oktober. Der Rechtsprechungsticker kommt monatlich heraus.
Das Gebot rechtlichen Gehörs i. S. d. Art. 103 I GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dies wird verletzt, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten nicht eingeht.
Die Regelung eines Mitgliedstaates, nach der ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates und seine minderjährigen Kinder, die alle im erstgenannten Mitgliedstaat ein Aufenthaltsrecht i. S. d. Art. 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 genießen, weil die Kinder dort die Schule besuchen, unter allen Umständen automatisch vom Anspruch auf Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ausgeschlossen sind, steht der Auslegung der Art. 7 II, 10 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 entgegen.
Der Münchner Flüchtlingsrat hat gemeinsam mit dem Bayerischen Flüchtlingsrat einen offenen Brief an das BAMF sowie die zentrale Ausländerbehörde Oberbayern geschrieben und fordert die Einstellung der Versendung von Asylbescheiden während des Teil-Lockdowns im November 2020 und die Einführung von Rückführungsstopps während der Corona-Pandemie. Das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung, rechtlicher Vertretung und zum Rechtsbehelfsweg aus Art. 15 II, 39 I der RL 2013/32/EU sei durch die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie stark eingeschränkt, was dazu führe, dass Rechtsmittel gegen Bescheide des BAMF unverschuldet nicht fristgerecht eingelegt werden könnten. Weiterhin sei eine Rückführung in Mitgliedsstaaten der EU sowie Herkunftsländer der Asylsuchenden aufgrund des derzeitigen weltweiten Infektionsgeschehen aufgrund des erhöhten Gesundheitsrisikos und ernsthaftem Schaden für Leib und Leben nicht verantwortbar.
Am Dienstag den 27.10. fand ein Vortragsabend des Wissensressorts in Form eines Zoom-Meetings statt. Bei diesem wurden drei kurze Fortbildungsvorträge für die Berater*innen gehalten zu den Themen: Wrap-Up Asylverfahren, Visum und dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Der Vortragsabend war gut besucht und konnte so nochmal für ein Auffrischen des beratungsrelevanten Wissens sorgen.
Der Vortrag findet einmal im Semester statt und soll das Wissen der Berater*innen auffrischen.
Das Wissensressort hat eine informative Übersicht über 15 Länder zusammengestellt, welche die aktuelle politische Lage und die Lebensumstände, sowie den Fluchtgrund der Bewohner des jeweiligen Landes aufzeigen. Die Übersicht dient der Orientierung – jeder Fall bedarf natürlich einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.
Dazu haben Georg Freiß, Student in Regensburg, und Tassilo Schröck, mittlerweile Doktorand und Rechtsanwalt in München, über die strategische Prozessführung berichtet. Beide engagieren sich bei der Strategic Litigation Unit (SLU) in Regensburg, die als weiteres Projekt neben der Refugee Law Clinic in Regensburg in 2018 gegründet wurde. Das Projekt unterstützt insbesondere Opfer von Menschenhandel. Durch den Vortrag haben wir Einblicke in die strategischen Prozessführung im Asylrecht erlangt, beispielsweise wie man ein solches Projekt koordinieren kann und welche Ressourcen benötigt werden.
Wir freuen uns auf weitere Zusammenarbeiten mit der SLU und der RLC Regensburg!
Nachdem das Jahr sich auch jetzt schon fast wieder dem Ende zuneigt, steht die neue Bewerbungsphase für das Ausbildungsprogramm schon bald an. Dafür waren wir wieder auf der Get-Involved- Messe, die von der juristischen Fachschaft organisiert wurde. Zwar fand das Event, dieses Jahr online statt, allerdings waren die Interessierten zahlreich vertreten. Am 14. Dezember findet der Infoabend über die RLCM statt und anschließend dann die Bewerbungsphase vom 21.12 – 24.01. Wir freuen uns auf den neuen Ausbildungsjahrgang.
Natürlich kann man sich auch immer in den Ressorts beteiligen. Einen Überblick über die Ressort findet ihr auf unserer Website und neuerdings auch auf Instagram, wo sich alle Ressorts einmal ganz persönlich (meistens vertreten durch die Ressortleiter) vorstellen.
Die 19. Schiffssicherheitsanpassungsverordnung – ein Angriff auf die Seenotrettung?
Im März 2020 wurde die Schiffssicherheitsverordnung geändert: Bislang waren die Sicherheitsanforderungen für Schiffe gesenkt, die zu Sport- und Freizeitzwecken eingesetzt werden, sie benötigten insb. kein Sicherheitszeugnis. Nun gilt dies nur noch für Boote, die zu Sport- oder Erholungszwecken eingesetzt werden.
Klingt banal? Ist es aber nicht. Das OVG Hamburg stellte zugunsten einer NGO und entgegen der Einschätzung des BMVI 2019 fest, dass ehrenamtliche Seenotrettung unter o.g. Freizeitzwecke fällt. Nun änderte das BMVI die Rechtslage: unter Erholungszwecke lässt sich Seenotrettung nicht fassen. Gestern erklärte das VG Hamburg aber die Festsetzung von Schiffen Mare Liberums im Eilverfahren für rechtswidrig, da schon formell bei der Änderung der Verordnung ein europäischer Notifizierungsmechanismus nicht eingehalten wurde. Die Entscheidung der Hauptsache steht noch aus.
Problematisch ist aber v.a. der materielle Inhalt der Verordnung. Die Begründung des BMVI sprach von Sicherheitsrisiken auf den Booten – Unfälle seit Beginn der Missionen 2015 konnte das BMVI aber keine nennen. Pikant ist dies, da ‚FragDenStaat‘ interne Unterlagen des BMI und BMVI veröffentlichte: ein “Lex Alan Kurdi” (S. 721) bzw. ein „Taxi-Dienst“ (so Seehofer lt. Filiz Polat, MdB) dürfe es nicht geben. Es scheint so, als solle die Seenotrettung erschwert werden, denn die neuen Anforderungen sind für die meisten NGOs nicht zu erfüllen.
Dies ruft verfassungsrechtliche Bedenken hervor: Wieso werden keine Sportboote auf dem Bodensee reguliert, wo seit 2015 dutzende Menschen starben? Wieso wurden Boote von ausschließlich dokumentierenden NGOs beschlagnahmt, so von Mare Liberum? Zudem legte das BMVI keine Anhaltspunkte einer abstrakten Gefahr vor, wie aber die Rechtsgrundlage für die Verordnung in § 9 I SeeAufgG fordert.
Nicht zuletzt bleibt die Frage: Wieso sollte Seenotrettung verboten werden? Die Entwicklung verbreitet sich: letzte Woche wurde die Sea Watch 4 von italienischen Behörden festgesetzt – aufgrund angeblicher Sicherheitsbedenken. Sie hatte erst im August auf ihrer ersten Fahrt 350 Menschen aus dem Mittelmeer gerettet.
Weitere Infos: https://verfassungsblog.de/tag/seenotrettung/
Zusammen mit der RLC Passau ist eine neue Instagram/Facebook-Reihe entstanden: Planmäßig wird einmal im Monat ein Post auf der jeweiligen Seite der Law Clinics veröffentlicht, der sich mit grundlegenden Themen zum Ausländer- und Asylrecht oder aber auch der Situation der Geflüchteten auseinandersetzt. Idee dahinter ist, dass wir als Law Clinics uns zwar hauptsächlich rechtlichen Inhalten widmen, allerdings auch ein breiteres Spektrum an Leuten erreichen möchten als Juristen. Bis jetzt haben wir uns mit der aktuellen Lage der Geflüchteten in Bayern allgemein und der Auswirkungen der Pandemie auf die Geflüchteten in bayerischen Unterkünften auseinandergesetzt. Freut euch auf mehr!
Ende des Semesters und zu Beginn der Semesterferien haben wir versucht, noch einmal möglichst viel mit dem schönen Wetter unter Corona-Auflagen organisieren zu können. Darunter fiel beispielsweise eine Veranstaltung des Ausbildungsressorts, sowie das Sommerfest der RLCM im Englischen Garten. Wir konnten die Zeit bei schönem Wetter genießen und freuen uns weiterhin über angenehme Gespräche und Diskussionen. Hoffentlich auch bald wieder in Präsenzform!
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen auf Instagram und Facebook.
3. Ein Wort das deiner Meinung nach den Verein gut beschreibt: Verknüpfung
4. Dein Schönster Moment als Berater:
Jedes Mal, dass die Beratung eine positive Wirkung auf den Ratsuchenden hat, ist das eigentlich das beste Gefühl für mich als Beraterin. Ich hatte einmal eine ganze Sprechstunde mit Ratsuchenden gehabt, die nur Arabisch sprechen konnten. Als Muttersprachlerin konnte ich die Beratungen auf Arabisch führen und war sehr froh, den Ratsuchenden eine Beratung auf ihre Muttersprache anbieten und denen wirklich helfen zu können.
5. Eine besonders herausfordernde Situation und/oder negatives Erlebnis an die/das du dich erinnerst?
Man fühlt sich immer sehr hilflos, wenn man Ratsuchenden erklären muss, warum der Fall sehr schwer zu lösen ist oder wenn man ihnen vielleicht sagen muss, dass sie wegen Terminüberschreitung oder Ähnlichem abgeschoben werden müssen. Leider musste ich das öfter tun, und es ist jedes Mal genauso schwierig.
6. Ausbildungsprogramm -> Vom Aufwand her schaffbar?
Auf jeden Fall. Dafür braucht man nur Zeitmanagement. Das Ausbildungsprogramm ist auch so gestaltet, dass es nie zu stressig wird. Wir alle mussten es als Studenten absolvieren, deshalb wollten wir es so planen, dass es am Ende spannend und effizient und nicht belastend für die Auszubildenden wird.
7. Einen Tipp, den du für die Bewerbung und Ausbildung mit auf den Weg geben willst?
Die wichtigste Voraussetzung für die RLC ist nur Motivation.
8. Was hat die Beratertätigkeit für deine persönliche Entwicklung gebracht?
Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Law Clinic fühle ich mich in meiner eigenen Person viel sicherer. Ich kann vor allem besser auftreten und kommunizieren.
9. Hat deine Beratertätigkeit vielleicht auch ein neues Licht auf dein Jura-Studium geworfen? (keine Suggestivfrage, Anm. d. Red.)
Fachlich habe ich ein besseres Verständnis für das öffentliche Recht. Letztlich ist das Asylrecht Verwaltungsrecht BT, und durch meine regelmäßige Beratungstätigkeit fand ich das Verwaltungsrecht viel spannender, da ich es immer auf echte Fälle anwenden kann.
10. Asyl- und Ausländerrecht -> langfristige Berufsperspektive für dich?
Obwohl mir das Asylrecht gefällt und ich gerne Flüchtlingen und Ausländern helfen möchte, kann ich mir vorstellen, dass eine Karriere in diesem Rechtsgebiet belastend sein kann. Es wäre ideal für mich, wenn ich neben meinem Beruf auch ausländerrechtliche Fälle übernehmen könnte.
11. Wenn du dem deutschen Asyl- und Ausländerrecht eine Note geben müsstest, welche wäre das?
3, man kann noch viel verbessern.
12. Aus welchem Grund du dich ursprünglich bei der law clinic beworben hast?
Meine palästinensische Herkunft spielt für meine Motivation eine große Rolle. Aufgrund meiner Geschichte verstehe ich viel von Flüchtlingskrisen und fand die Idee, meine Wurzeln und gleichzeitig das Privileg, Zugang zum Jurastudium zu haben, zur Hilfe der Menschen nutzen zu können, ideal für mich. Ich wusste auch, dass Arabisch bei Beratungen immer nützlich sein kann.
13. Was du ganz allgemein immer schonmal loswerden wolltest?
Die beste Entscheidung, die ich je im Laufe meines Studiums getroffen habe, war mich für die RLC zu bewerben. Es gibt keinen anderen studentischen Verein, der meiner Meinung nach bessere Ideale und Aktionen vertritt. Es ist ein „Safe Space“ für Studenten, um sich weiterzuentwickeln und ein „Safe Space“ für Ausländer und Geflüchtete, um ihre Rechte zu bekommen und zu verstehen, da ihnen diese leider nicht allzu selten aufgrund von Sprach- und anderen Barrieren nicht zugänglich sind.
3. Ein Wort das deiner Meinung nach den Verein gut beschreibt
Engagement
4. Dein Schönster Moment als Berater
Am schönsten finde ich es, wenn man einer Person in der Beratung ansieht, dass man helfen konnte.
5. Eine besonders herausfordernde Situation und/oder negatives Erlebnis an die/das du dich erinnerst
Besonders negative Erlebnisse hatte ich bis jetzt nicht, aber es ist frustrierend, wenn man einer Person nicht weiterhelfen kann. Manchmal sind Fristen schon verstrichen oder alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Es ist nie schön in der Beratung sagen zu müssen, dass man leider nichts tun kann.
6. Ausbildungsprogramm -> Vom Aufwand her schaffbar?
Wenn man Interesse daran hat, dann sehr gut schaffbar!
7. Einen Tipp, den du für die Bewerbung und Ausbildung mit auf den Weg geben willst
Kein Stress, es ist alles machbar. Man lernt viel Neues und viele nette Leute kennen. Also traut euch!
8. Was hat die Beratertätigkeit für deine persönliche Entwicklung gebracht?
Besonders hilfreich fand ich, dass man den Umgang mit Menschen lernt. Im Studium steht das Gesetz im Vordergrund und man vergisst ab und an, dass echt Menschen, die Hilfe suchen hinter den rechtlichen Probleme stehen.
9. Hat deine Beratertätigkeit vielleicht auch ein neues Licht auf dein Jura-Studium geworfen? (keine Suggestivfrage, Anm. d. Red.)
Ein neues Licht vielleicht nicht, aber ich finde die Beratertätigkeit in vielen Aspekten bereichernd. Man sammelt Praxiserfahrung, die im Jurastudium eher rar ist.
10. Asyl- und Ausländerrecht -> langfristige Berufsperspektive für dich?
Zumindest eine der Möglichkeiten, die ich in Betracht ziehe, aber in jedem Fall ein sehr guter Plan B
11. Wenn du dem deutschen Asyl- und Ausländerrecht eine Note geben müsstest, welche wäre das?
In Juranoten gute 7 Punkte… ganz okay, aber es gibt noch Luft nach oben
12. Was eventuell noch ein bisschen besser gemacht werden könnte:
Mehr Transparenz und bessere Lösungen auf europäischer Ebene
13. Aus welchem Grund du dich ursprünglich bei der law clinic beworben hast:
Ich wollte mich auch außerhalb vom Studium engagieren und habe bei der RLCM eine gute Möglichkeit dafür gefunden und noch mehr.
14. Was du ganz allgemein immer schonmal loswerden wolltest.
Falls jemand Bedenken hat, ob ehrenamtliches Engagement mit dem Studium vereinbar ist, lautet meine Antwort darauf: Ja! Wenn man möchte gibt es immer einen Weg sich zu engagieren. Die RLCM bietet zahlreiche Möglichkeiten, die flexibel in euren Zeitplan passen, aber nach oben gibt es keine Grenzen sich einzubringen und die eigenen Ideen umzusetzen.